Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge

Als zentrales Element der Bestattungsvorsorge arbeiten wir vom Bestattungshaus Homburger gemeinsam mit Ihnen einen umfassenden Bestattungsvorsorgevertrag aus und geben Ihnen viele weitere wertvolle Hinweise zur Regelung der letzten Dinge (z. B. zu den Themen Patienten- und Betreuungsverfügung, Testament und Erbrecht). Diese Verfügung können Sie jederzeit korrigieren, wenn sich Ihre Vorstellungen im Laufe der Zeit ändern sollten. Im Falle Ihres Ablebens sind die Vorgaben aber für alle Beteiligten verpflichtend. Der Bestattungsvorsorgevertrag kann regeln:

  • die gewünschte Bestattungsart
  • den Ort der Beisetzung
  • den musikalischen Rahmen der Trauerfeier
  • die Auswahl von Sarg oder Urne
  • den Ablauf der Feierlichkeiten nach der Beerdigung
  • die Form und den Inhalt von vorgesehenen Traueranzeigen
  • alle weiteren individuellen Wünsche

  
Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.