Als zentrales Element der Bestattungsvorsorge arbeiten wir vom Bestattungshaus Homburger gemeinsam mit Ihnen einen umfassenden Bestattungsvorsorgevertrag aus und geben Ihnen viele weitere wertvolle Hinweise zur Regelung der letzten Dinge (z. B. zu den Themen Patienten- und Betreuungsverfügung, Testament und Erbrecht). Diese Verfügung können Sie jederzeit korrigieren, wenn sich Ihre Vorstellungen im Laufe der Zeit ändern sollten. Im Falle Ihres Ablebens sind die Vorgaben aber für alle Beteiligten verpflichtend. Der Bestattungsvorsorgevertrag kann regeln:
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Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.