Ein frühzeitig aufgesetztes Testament beugt möglichem Streit unter den Hinterbliebenen vor – denn ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorgaben. Was die Einzelheiten angeht, wenden Sie sich am besten an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl – als Bestatter dürfen wir keine fachliche Beratung anbieten, senden Ihnen auf Wunsch aber gerne entsprechendes Informationsmaterial zu*.
Nachfolgend ein Überblick der wichtigsten Aspekte, die bei der Errichtung eines Testaments zu berücksichtigen sind:
*Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.