Als gesetzlich anerkannte Grundlage legt die Patientenverfügung fest, wie die medizinische Versorgung nach dem Verlust der eigenen Willensfähigkeit ausgestaltet werden soll. Die Patientenverfügung enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung, die für das medizinische Personal bindend sind. Verzichten Sie nicht auf das Verfassen einer Patientenverfügung. Im Ernstfall ist es für Ihre Angehörigen eine gewaltige Erleichterung, Ihren Wünschen entsprechend entscheiden zu können. Aufkommende Unsicherheiten lassen sich bei Bedarf im Rahmen einer Beratung mit dem Arzt Ihres Vertrauens oder einem Anwalt klären.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine Broschüre mit Hinweisen zum Abfassen einer Patientenverfügung als Download an.
Die angebotene Broschüre ist bei uns im Bestattungshaus Homburger auch in gedruckter Form kostenlos erhältlich.
Kerngesund, jung oder gerade mal im mittleren Alter: Durch einen schweren Unfall, eine Krankheit oder andere tragische Umstände kann jeder plötzlich in die Situation geraten, die Dinge nicht mehr selbst regeln zu können. Um sicher zu sein, dass wichtige Entscheidungen dann auch den eigenen Vorstellungen entsprechend getroffen werden, sollte für den Fall der Fälle eine Person des Vertrauens benannt werden. Mit einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer bei eingetretener Handlungsunfähigkeit die eigenen Interessen wahrnimmt. Das kann beispielsweise der Ehe- oder Lebenspartner sein, erwachsene Kinder, andere Verwandte, ein Freund oder eine Freundin. Alternativ kann die Aufgabe auch einem Anwalt oder einer Amtsperson übertragen werden. Informationen zu den Themen Betreuungsrecht und Betreuungsverfügung gibt es auf der Website des Bundesjustizministeriums als Broschüre zum Download. BMJ | Publikationen Suche | Betreuungsrecht
Die angebotene Broschüre ist bei uns im Bestattungshaus Homburger auch in gedruckter Form kostenlos erhältlich.
Falls Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen wollen, dürfen Sie gerne bei uns im Bestattungshaus Homburger geeignete Formulare abholen oder Sie nutzen den nachfolgenden Link auf die Seite des Bundesjustizministeriums.
BMJ | Bundesministerium der Justiz | Formular: Vorsorgevollmacht